Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen, Energie

Erneuerbaren Ausbau Gesetz: Wichtige Weichenstellung in Richtung klimaneutrale Zukunft

IV-Präsident Knill: EAG muss Planungssicherheit für Produzenten und Konsumenten schaffen – Innovative Elemente positiv – Kosten zwingend mit einer Milliarde Euro pro Jahr deckeln

„Der Umbau des Energiesystems in Richtung Klimaneutralität steht für die heimische Industrie außer Streit. Um diesen Umbau voranzutreiben, brauchen wir dieses Gesetz als wesentliche Grundlage“, begrüßt Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), die Vorlage des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) im Hinblick auf das heute stattfindende Energie Trendforum digital. Das EAG könne einerseits Planungssicherheit schaffen, für die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen, aber auch für die Industrie, die ihre Prozesse von fossilen Energieträgern auf erneuerbaren Strom umzustellen hat. Langfristig könne dieser Umbau auch zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit führen, jedenfalls dann, wenn flankierend der Ausbau der Energieinfrastruktur vorangetrieben werde.

„Aus Sicht der Industrie enthält das heute vorgelegte Gesetzespaket auch innovative Elemente wie Energiegemeinschaften und eine stärkere Einbindung der Unternehmen in die Stabilisierung der Netze über die Netzreserve. Damit können neue Akteure am Strommarkt aktiv werden und wirtschaftliche Chancen nutzen. Skeptisch hingegen ist die IV, wenn in einem Fördergesetz ein neues Genehmigungsregime etwa für Wasserkraftwerke eingezogen wird. Wir brauchen schnellere Verfahren und keine neuen Hürden. Es liegt in der Verantwortung der Politik neben den Förderungen auch für diese Rahmenbedingungen zu sorgen“, so Knill weiter.

Um aber das EAG auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu machen, brauche es zudem eine substanzielle Weiterentwicklung der Förderung erneuerbarer Energie in Richtung Marktorientierung. „Das ist notwendig, um die Belastungen für private und betriebliche Energiekunden auf eine Milliarde Euro pro Jahr zu begrenzen, wie dies auch im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist. Es wird gelten, dies in der nun folgenden Begutachtung sicherzustellen. Damit können wir dauerhaft die Akzeptanz für die Erzeugung erneuerbarer Energie erhalten“, so der IV-Präsident abschließend.