Glasdach im Großen Festsaal der Industriellenvereinigung

Die Gremien

Die Gremien der IV sind auf Bundesebene und in den neun Landesgruppen in ähnlicher Form gestaltet. Kurzinformationen über Vollversammlung, Vorstand, Ausschüsse und Präsidium.

Gremien

Die Gremien des Verbandes sind auf Bundesebene und in den neun Landesgruppen in ähnlicher Form gestaltet. Die Tätigkeit als Funktionär oder Funktionärin ist ehrenamtlich.

Vollversammlung 

Die Versammlung aller Mitglieder findet einmal jährlich statt. Sie genehmigt den Rechnungsabschluss, legt die Mitgliedsbeiträge fest und fasst Beschlüsse über jene Themen, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden. Alle drei Jahre wählt sie die Mitglieder des Bundesvorstandes.

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand besteht aus höchstens 120 persönlichen Mitgliedern, von denen höchstens 100 auf Vorschlag der Landesgruppen von der Vollversammlung für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt werden. Dem Vorstand gehören auch der Präsident, die Vizepräsidentin und Vizepräsidenten, die Vorsitzenden der neun Landesgruppen, die Ehrenpräsidenten und die Bundesvorsitzende der Jungen Industrie an. 

Ausschüsse

Der Vorstand kann über Vorschlag des Präsidiums für seine Funktionsperiode aus dem Kreis der Mitglieder-Ausschüsse bilden, welchen die Behandlung bestimmter, für die Industrie wichtiger Themenbereiche obliegt. Aktuell wurden Ausschüsse zu folgenden Bereichen gebildet:

  • Ausschuss für Arbeit & Soziales
  • Ausschuss für Bildungspolitik
  • Ausschuss für Europa & Internationale Märkte
  • Ausschuss für Forschung, Technologie & Innovation
  • Ausschuss für Infrastruktur
  • Ausschuss für Rechtspolitische Angelegenheiten
  • Ausschuss für Ressourcen, Energie & Ökologie
  • Ausschuss für Steuerpolitik & Kapitalmarktfragen
  • Ausschuss für Wirtschafts- & Gesellschaftspolitik

Task Forces sind Arbeitsgruppen, die kurzfristig und rasch Lösungsvorschläge zu aktuellen Problemstellungen erarbeiten. Task Forces agieren zeitlich begrenzt, können aber situationsbedingt wieder aktiviert oder neu gegründet werden. 

Präsidium

Die Präsidentin oder der Präsident und bis zu drei Vizepräsidentinnen und Präsidenten werden vom Vorstand für vier Jahre gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident kann einmal wiedergewählt werden. Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte des Vereines. Es besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten, den Präsidentinnen/Präsidenten der Landesgruppen und der/dem Bundesvorsitzenden der Jungen Industrie.